Hilfe für Angehörige

Zusammenhalt Familie

Wenn Sie einen Pflegegrad haben und ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind Sie seitens der Pflegeversicherung verpflichtet regelmäßig einen Beratungsbesuch gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI von einem ambulanten Pflegedienst bei Ihnen zu Hause durchführen zu lassen. 

Bei Pflegegrad 2 und 3 muss dies einmal halbjährlich, 

bei Pflegegrad 4 und 5 muss dies einmal vierteljährlich

stattfinden. Die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt Ihre Pflegekasse. Darum kümmern wir uns. Pflegebedürftige mit Pfleggrad 1 sowie alle Pflegebedürftigen die schon Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst (Pflegesachleistungen) erhalten, können freiwillig auch einen Beratungsbesuch pro Halbjahr in Anspruch nehmen. Auch hier übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten. Rufen Sie uns an oder nehmen über unser Formular Kontakt zu uns auf und vereinbaren gleich einen Termin.

Ihre Vorteile:

  • schneller Termin
  • individuelle Beratung
  • persönlich bei Ihnen zu Hause
  • jahrelange Erfahrung und Verträge mit allen Kassen und privat
  • sämtliche Kommunikation und Abrechnung mit Ihrer Kasse durch uns
  • keine versteckten Kosten für Sie


Pflegeberatung Marcel Krönert